Ist das denn erlaubt?

Update 2022

Insgesamt hat sich 2022 nicht besonders viel geändert - hier einmal die Veränderungen in der Übersicht:

  • Es sind Kandaren-Mundstücke mit breiterer Auflagefläche erlaubt - also zB die NovoContact Kandare von Sprenger
  • Das 3-Ring-Gebiss ist im oberen kleinen Ring zu verschnallen (ist aber auch wirklich sehr logisch...)
  • Die Sperrriemenschlaufe darf am Reithalfter auch leer bleiben - das Reithalfter ist mit Schlaufe auch ohne Sperrriemen zulässig (Schade, wir hätten gerne noch ein paar mehr Extra-Reithalfter verkauft...)
  • Eine verbreiterte Auflagefläche beim Sattel ist zulässig (- ob sinnvoll bei immer kleiner und zierlicher werdenden Pferden sei dahin gestellt...)
  • Fesselbänder (mit Klett und weicher Innenstruktur) sind jetzt auch an den Hinterbeinen erlaubt

Gebisse

Da sich zum Thema Gebisse vom letzten Jahr nur wenig geändert hat (siehe oben) hier einmal unser Beitrag vom letzten Jahr zum Thema erlaubte Gebisse.

Die Grundprinzipien:

  1. In der der Dressur auf Trense sind im Wesentlichen Wasser- und Olivenkopfgebisse, sowie Schenkeltrensen erlaubt. Keine Hebelwirkung und keine Stangen- auch nicht solche die zur Stange werden.
  2. In Springen bis einschließlich M* sind zusätzlich Stangengebisse, auch in Kombination mit geringer Hebelwirkung erlaubt aber jeweils immer nur mit einem Paar Zügeln, gegebenfalls mit Pelhamriemchen.
  3. Ab Springen M** und Vielseitgkeiten ab M ist alles erlaubt, was nicht tierschutzwidrig ist.

 

Im Detail gestaltet sich das ganze schwieriger, insbesondere für die Springprüfungen bis M*. Es ist einiges erlaubt aber durchaus nicht alles.

 

Stangengebisse

 

  • mit verschiedenen Seitenteilen erlaubt
  • gerade, gebogen und mit Zungenfreiheit
  • Arretierende Gebisse, z.B. Sprenger Max-Control, also gebrochene Gebiss die unter Druck zur Stange werden, werden wie Stangengebisse behandelt

 

Pelhams

  • sowohl als Stange als auch gebrochen, mit verschieden langen Anzügen
  • nur mit einem Paar Zügel
  • nur mit Pelhamriemchen 
  • nur mit Kinnkette mit Kinnkettenschoner 
  • nicht mit hannoverschem Reithalfter 
  • Achtung: das Micklem wird je nach Verschnallung als Variation des Englischen oder Hannoverschen Reithalfters kategorisiert

Drei-Ring Gebisse

 

  • sowohl als Stange als auch gebrochen, mit verschieden positionierten Ringen
  • nur mit einem Paar Zügel
  • Pelham-Riemchen dürfen zur Verbindung des mittleren und unteren Ringes benutzt werden
  • nicht mit hannoverschem Reithalfter 
  •  Achtung: das Micklem wird je nach Verschnallung als Variation des Englischen oder Hannoverschen Reithalfters kategorisiert

Bei allen Zäumungen auf Gebiss ist es erlaubt Gebissscheiben zur Schonung der Maulwinkel zu benutzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, die Stärke der Gebisse: Pferde  14-21 mm und Ponys  10-18 mm.

Grundsätzlich lohnt es sich im Zweifel in der LPO nachzuschauen oder direkt vor Ort einen Richter zu Fragen, da sich immer mal wieder einiges ändert. Ein Beispiel dazu war ein Drei-Ring Gebiss mit durchlaufender Olive, was mitten in der Turniersaison auf einmal scharfkantig war und daher nicht mehr in Springprüfungen bis M* erlaubt war. 


Bei Fragen könnt ihr euch auch gerne an uns wenden. Den Ausrüstungskatalog kann man sich für Notfälle aber auch auf dem Smartphone speichern, das erspart unter Umständen Stress und Zeit auf dem Abreiteplatz -für euch getestet und für gut befunden.

Gamaschen

Grundsätzlich ist das Thema Gamaschen ein Thema für den Parcours, da in der Dressur ohnehin nur Beinschutz auf dem Abreiteplatz erlaubt ist.

Im Springen hingegen wird noch einmal unterschieden zwischen Springprüfungen und Jungpferde-Springprüfungen - also Spring- und Geländepferdeprüfungen, sowie Eignungsprüfungen.

 

An den Vorderbeinen sind sowohl in Spring- als auch in Springpferdeprüfungen grundsätzlich Bandagen, Gamaschen, Fesselringe/ -bänder, Springglocken und Ballenschoner zulässig. Der Beinschutz darf dabei die Bewegungsfreiheit des Pferdes nicht einschränken und den Kronrand nicht bedecken. Fesselbänder müssen weich und mit Klettverschluss versehen sein.

 

An den Hinterbeinen gelten unterschiedliche Regelungen für Spring- und Sprinpferdeprüfungen..

 

In Springpferdeprüfungen gilt :

  • Die Hartschale darf nur einseitig und maximal 16cm lang sein, ein weicher "Lappen" nach unten zum Schutz des Fesselbeins ist zulässig.
  • Die Innenfläche muss glatt sein, kein Fell, Plüsch o.ä., die Innenstruktur darf keine Druckpunkte aufweisen

In Springprüfungen gilt :

  • Mindestbreite Riemen Klettverschluss 1-fach 5cm, 2-fach 2,5cm (pro Riemen)
  • Mindestbreite Riemen Haken- oder Knopfverschluss 2,5cm (egal ob ein oder zwei Riemen)
  • Nur ohne Umlenkverschluss!
  • Maximale Gesamtlänge 20cm (die weiche Verlängerung/ "Lappen" ist davon ausgenommen)
  • Fell erlaubt, jedoch keine Druckpunkte
  • Fesselbänder (siehe oben), Springglocken und schonende Unterlagen ohne Kompressionseffekt erlaubt

Springpferdeprüfungen

 

Springprüfungen

  

Mein Tipp: Ladet euch den Ausrüstungskatalog auf das Smartphone - häufig kommen die Richter kaum hinterher, mit dem was gerade erlaubt und nicht erlaubt ist. Ein Blick in die LPO spart Diskussion und damit Zeit und Nerven.

LPO Ausrüstunsgkatalog 

 

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